Geben Sie den Namen und den Vornamen der von Ihnen unterstützten Person an.
Unterstützungsleistungen sind im Jahre 2015 höchstens bis zu 8.472 Euro steuerlich abzugsfähig (2014: 8.354 Euro; 2013: 8.130 Euro; 2010 bis 2012: 8.004 Euro).
Begünstigt sind:
Eltern und Großeltern
Kinder und Enkelkinder
Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner
Mutter eines nichtehelichen Kindes
Die unterstützte Person muss bedürftig sein, d.h. keine oder nur geringe eigene Einkünfte oder Bezüge haben und kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen.
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