Feldhilfe:
(2015)
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Bitte setzen Sie ein Häkchen, wenn Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG angefallen sind.
Wichtiger Hinweis: Die Veräußerungsgewinne werden in der Berechnung von SteuerGo nicht berücksichtigt!