Feldhilfe: (2015) Spenden und Mitgliedsbeiträge Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Spenden und Mitgliedsbeiträge Um Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen, setzen Sie hier ein Häkchen. In der Steuererklärung können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge geltend machen an kirchliche oder soziale Organisationen, politische Parteien, unabhängige Wählervereinigungen, Stiftungen. Wichtig: Mitgliedsbeiträge für Sport-, Heimat-, Tierzucht-, Gesangs- und Musikvereine o.ä. werden nicht berücksichtigt.