Geben Sie eine Bezeichnung an, z.B. die Art der ausgeübten Tätigkeit oder den Namen des Dienstleisters.
Es muss sich um Arbeiten im Haushalt handeln, die Sie gewöhnlich auch selbst erledigen könnten. Darunter fallen unter andere:
Wohnungsreinigung durch eine selbständige Putzhilfe
Kochen, Bügeln, Kinderbetreuung durch eine selbständige Haushaltshilfe
Fensterreinigung durch einen Fensterputzer
Treppenhausreinigung
Umzugsfirma
Gartenarbeiten durch einen selbständigen Gärtner
Haushaltsarbeiten durch eine Dienstleistungsagentur (z. B. Briefkasten leeren, Blumen gießen)
Wichtig: Wird die Dienstleistung nicht in Ihrem Haushalt ausgeführt, werden die Aufwendungen nicht von ihrem Finanzamt anerkannt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihnen jemand bei den Einkäufen hlft oder diese für Sie erledigt. Auch eine Tagesmutter, die die Kinder bei sich zuhause betreut, oder die Kosten für Ihre Wäsche, die in der Wäscherei gewaschen wird, wird nicht anerkannt werden.
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