Geben Sie die Aufwendungen an, die für die geringfügige Beschäftigung entstanden sind, wenn es sich um einen sog. Mini-Job mit Anwendung des Haushaltsscheck-Verfahrens handelt.
Zu den Aufwendungen gehören z.B.:
Bruttolohn,
Beiträge zur Sozial- und Unfallversicherung,
Lohn- und Kirchensteuer, sowie der Solidaritätszuschlag,
Umlagebeiträge,
Verpflegung und Unterkunft bei Au-pair
Wichtig: Wurden die Aufwendungen bar bezahlt, ist ein Abzug der Steuerermäßigungen nicht möglich!
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