Geben Sie hier die Tätigkeit und ggf. Name und Anschrift der Person an, Sie im Rahmen einer geringfügigen Berschäftigung vergebene haben, wenn es sich um einen sog. Mini-Job mit Anwendung des Haushaltsscheck-Verfahrens handelt.
Die Tätigkeiten müssen in einem engen Bezug zum Haushalt stehen und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes selbst erledigt werden. Dazu zählen unter anderem:
Putzen
Kochen
Wäsche waschen
Bügeln
Fenster putzen
Treppenhausreinigung
Winterdienst
Gartenpflege
Pflege eines Angehörigen
Betreuung von älteren Menschen
Betreuung von Kindern (wenn ein Abzug von »echten« Kinderbetreuungskosten nicht möglich ist)
Einsatz eines Umzugsunternehmens
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