Setzen sie hier ein Häkchen, wenn Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen in Zusammenhang mit Ihrer Miet- oder Eigentumswohnung oder Ihrem Wohnhaus angefallen sind.
Die Arbeiten müssen von einem selbständigen Dienstleister oder einer Dienstleistungsagentur ausgeführt worden sein. Zu den begünstigten Leistungen gehört z. B.
die Reinigung der Wohnung, das Putzen der Fenster, die Reinigung des Treppenhauses und der übrigen Gemeinschaftsräume,
die Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden),
die Dienstleistung bei Umzügen von Privatpersonen (abzüglich Erstattungen Dritter).
Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 4.000 Euro) im Haushalt für