Setzen Sie hier ein Häkchen, um den Hinterbliebenen-Pauschbetrag zu beantragen.
Ein Hinterbliebenen-Pauschbetrag steht Ihnen zu, wenn Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt wurden.
Hinterbliebenenbezüge werden in der Regel im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes, nach Beamtenrecht oder über die gesetzliche Unfallversicherung geleistet.
Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt bitte folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:
Rentenbescheid oder
Bescheinigung des Versorgungsträger
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