Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beiträge zu einer Rentenversicherung oder zu einer Kapitallebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht geleistet haben.
Ein Kapitalwahlrecht haben Sie dann, wenn Sie zu Beginn der Auszahlungsphase entschieden können, ob Sie eine Rente oder eine Einmalzahlung erhalten wollen.
Seit dem Jahr 2005 können nur folgende Lebens- und Rentenversicherungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden:
Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005
Mindestens eine Betragszahlung bis zum 31.12.2004
keine fondsgebundenen Lebensversicherungen
Beiträge zu Versicherungen mit Kapitalwahlrecht werden seit dem Jahr 2004 zu 88% in der Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt.
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