Tragen Sie hier bitte den Rentenanpassungsbetrag lt. Rentenmitteilung ein.
Der steuerfreie Teil der Rente wird in dem Jahr ermittelt, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt. Bei Renten, die vor dem 1.1.2005 begonnen haben, ist der steuerfreie Teil der Rente des Jahres 2005 maßgebend.
Einzutragen ist der Betrag, um den die jährliche Rente im Vergleich zum Jahresbetrag der Rente aus dem Jahr der Ermittlung des steuerfrei bleibenden Teils der Rente auf Grund regelmäßiger Anpassungen (z. B. jährliche Rentenerhöhung) geändert wurde. Nicht einzutragen sind unregelmäßige Anpassungen (z. B. Rentenänderungen wegen Anrechnung oder Wegfall anderer Einkünfte).
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware