Bei getrennter Veranlagung tragen Sie hier bitte ein, welcher Anteil der Kinderbetreuungskosten bei Ihnen berücksichtigt werden soll. Jeder Elternteil kann die Kosten geltend machen, die er selbst getragen hat, maximal jedoch die Hälfte des Höchstbetrags von 4000 Euro.
Wenn Sie eine andere Aufteilung wünschen, fügen Sie bitte eine einvernehmliche Erklärung beider Elternteile bei.
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