Geben Sie hier bitte die Höhe der erhaltenen oder noch zu erwartenden Erstattungen (z.B. Leistungen der Krankenkasse oder aus anderen Versicherungen) an.
Beachten Sie bitte, das nur der Teil Ihrer Kosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist, der die zumutbare Belastung übersteigt.
Diese Erstattungen mindern die abzugsfähigen Aufwendungen für Krankheitskosten entsprechend.
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