Geben Sie hier bitte die Mieteinnahmen an, die Sie insgesamt im Jahr 2013 im Rahmen der der Vermietung an Angehörige erzielt haben.
An Angehörige vermietete Wohnungen
Wenn Sie Einkünfte aus Wohnungen haben, die Sie an Angehörige vermietete haben, werden diese einkommenssteuerrechtlich besonders geprüft. Dabei achtet das Finanzamt insbesondere darauf, ob die Wohnung überlassen wurde.
Betragen die Mieteinnahmen mindestens 66% der ortsüblichen Miete (inkl. Umlagen) ist die Überlassung voll entgeltlich und die Werbungskosten werden vom Finanzamz i.d.R. voll anerkannt.
Liegt die tatsächliche Miete dagegen unter 66% der ortsüblichen Miete, liegt eine verbilligte oder teilenttgeltliche Überlassung vor. In diesem Fall werden die Werbungkosten vom Finanzamt nur anteilig anerkannt, d.h. im Verhältnis zwischen der tatsächlichen Miete und er ortsüblichen Miete.
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