Geben Sie den Zeitraum im Jahr 2013 an, in dem zusammen mit der volljährigen Person eine Haushaltsgemeinschaft bestanden hat.
Für Monate, in denen Sie in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person leben, erhalten Sie keinen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Es gelten dabei folgende Ausnahmen:
Die andere volljährige Person ist ein Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld/Freibeträge für Kinder haben.
Die andere volljährige Person ist Ihr leibliches Kind bzw. Ihr Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind, das sich zu einem Wehrdienst von höchstens drei Jahren verpflichtet oder Entwicklungshelfer ist.
Sie bilden mit der anderen volljährige Person keineHaushaltsgemeinschaft.
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