Wählen Sie als Antragsgrund bitte "mangels Ausbildungsplatz", wenn das Kind im Jahr 2013 zu irgendeinem Zeitpunkt eine Berufsausbildung (z.B. eine Lehre, den Besuch einer Schule, das Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule oder ein Referendariat) nicht beginnen oder fortsetzen konnte, weil kein Ausbildungsplatz zur Verfüfung stand.
Für jeden Monat, in dem der Antragsgrund vorgelegen hat, haben Sie Anspruch auf den Kinder- und Erziehungsfreibetrag, wenn Ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahren alt ist.
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