Geben Sie hier alle Aufwendungen für eine Privatschule an. Auch Schulgeldzahlungen für berufsbildende Privatschulen können berücksichtigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Schule in Deutschland oder im EU/EWR-Ausland befindet.
Wichtig: Nur wenn es sich um eine staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule oder eine nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule handelt, können die Schulkosten als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Die wichtigsten Aufwendungen, die Sie in der Steuererklärung angeben können, entnehmen Sie der Auswahlliste. Darunter fallen:
Jährliches Schulgeld
Zahlungen an einen Förderverein zur Deckung der Schulkosten
Kosten für Klassenfahrten, wenn diese von der Schule getragen werden
Kosten für Exkursionen, wenn diese von der Schule getragen werden
Anteilige Kosten für die Miete der Unterrichtsräume und des Schulgeländes
Anteilige Kosten für das Personal (Lehrergehälter, Lehrerfortbildung) der Schule
Anteilige Kosten für Instandhaltung, Versicherung bzw. Lehrmittel der Schule
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