Tragen Sie bitte hier die Anzahl der Kindern an, die der Mutter zur Berechnung der Kinderzulage zugeordnet werden sollen. Abhängig vom Geburtsdatum der Kinder wird dann die Höhe der Kinderzulage bestimmt.
Bei leiblichen Eltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, und miteinander verheiratet sind, sowie im Jahr 2013 nicht oder nur teilweise dauernd getrennt gelebt haben, steht die Kinderzulage – unabhängig davon, ob dem Vater oder der Mutter das Kindergeld ausgezahlt worden ist – der Mutter zu.
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