Bei Pflichtversicherten in einer ausländischen Rentenversicherung sind die ausländischen beitragspflichtigen Einnahmen des Jahres 2012 einzutragen.
Bezieher einer ausländischen Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente tragen die Höhe Ihrer Bruttorente ein. Wurden im Jahr 2012 sowohl Einnahmen aus einer Beschäftigung, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag, als auch eine ausländische Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen, geben Sie bitte die Summe der Einnahmen an.
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