Die aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2012 können Sie z. B. aus der Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.
Die 2012 erzielten Arbeitsentgelte geringfügig Beschäftigter können Sie z. B. aus der Durchschrift der Jahresmeldung für die Minijob-Zentrale entnehmen.
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