Geben Sie hier die Kosten für Ihre Unterkunft am Beschäftigungsort an.
Hierunter fall u.a.:
Miete inklusive Betriebskosten, auch für möblierte Wohnung,
Reinigung und Pflege der Wohnung,
Anschaffungskosten für notwendige Einrichtungsgegenstände, ggf. in Form der AfA,
Zweitwohnungssteuer,
Rundfunkbeitrag,
Renovierung,
Miet- oder Pachtgebühren für einen Kfz-Stellplatz, auch in der Tiefgarage,
Miete für einen separat angemieteten Kfz-Stellplatz,
Aufwendungen für Gartennutzung,
bei einer Eigentumswohnung: AfA, Schuldzinsen, Reparaturen, Nebenkosten, Reinigung, Einrichtungsgegenstände.
Wichtig: Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis bis zum Höchstbetrag von 1 000 EUR pro Monat absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG 2014).
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