Feldhilfe: (2013) Bezeichnung Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Bezeichnung Geben Sie an, welche Aufwendungen im Rahmen des Umzugs angefallen sind. Ist Ihr Umzug beruflich bedingt, können Sie folgende Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen: Umzugskostenpauschale - Umzug bis 31.07.2013: 687 Euro bzw. 1.374 Euro Verheiratete Umzugskostenpauschale - Umzug ab 01.08.2013: 695 Euro bzw. 1.390 Euro Verheiratete Erhöhungsbetrag für weitere Haushaltsmitglieder - Umzug bis 31.07.2013: 303 Euro pro Person Erhöhungsbetrag für weitere Haushaltsmitglieder - Umzug ab 01.08.2013: 306 Euro pro Person Kosten für eine Umzugsfirma Kosten für Verpackungsmaterial wie Umzugskartons, Kleiderkisten, Schutzhüllen Mietkosten für einen Transporter bzw. Einsatzkosten des eigenen Fahrzeugs/ Anhängers Reparaturkosten für beschädigtes Umzugsgut Wiederbeschaffungskosten für zerstörte/ verlorene Gegenstände Gebühren für Halteverbotsschilder Reisekosten am Umzugstag bzw. zur Besichhtigung der Wohnung Kosten für doppelte Mietzahlungen/ Mietnebenkosten Kosten für Zeitungsanzeigen sowie Marklergebühren Kosten für umzugsbedingtenzusätzlichen zusätzlichen Unterricht der Kinder Beschaffungskosten für einen Herd und Heizöfen Aufwendungen für das Abnehmen/ Ändern/ Anbringen von Gardienen, Rollos, Vorhängen Aufwendungen für den Abbau/ Anbau von Einrichtungsgegenständen wie Herd, Lampen, Antenne etc. Aufwendungen für einen neuen Telefonanschluss Gebühren für das Ändern von Dokumenten(Ausweis) sowie Das Ummelden des PKWs