Feldhilfe:
(2012)
Kindschaftsverhältnis: Ehefrau <%0100801%>
Geben Sie hier das Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau an.
Ein Kindschaftsverhältnis im Einkommenssteuerrecht liegt nur dann vor, wenn es sich um ein leibliches Kind, ein Adoptivkind oder um ein Pflegekind handelt.