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Private Kfz-Nutzung: (1) Pauschalmethode bei betrieblicher Nutzung

Nutzen Sie Ihr Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich, können Sie die private Nutzung grundsätzlich mit der 1%-Methode berechnen. Dabei müssen Sie Ihre privaten Fahrten nicht einzeln nachweisen.

Für jeden Monat wird grundsätzlich 1 % des Bruttolistenpreises als private Nutzung angesetzt. Maßgeblich ist der inländische Listenpreis bei der Erstzulassung einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer – nicht der tatsächlich gezahlte Kaufpreis.

Privater Nutzungswert = Bruttolistenpreis × 1 % × Monate der Nutzung

Beispiel: Der Bruttolistenpreis beträgt 30.000 Euro:

  • 30.000 Euro × 1 % = 300 Euro pro Monat.
  • Bei 12 Monaten beträgt der private Nutzungswert 3.600 Euro.

Übersteigt der pauschal ermittelte Nutzungswert die maßgeblichen tatsächlichen Fahrzeugkosten, kann die sogenannte Kostendeckelung greifen.

Wie werden Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte berücksichtigt?

Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte unterliegen einer besonderen Regelung. Bei Anwendung der 1%-Methode wird hierfür grundsätzlich folgender Betrag ermittelt:

Bruttolistenpreis × 0,03 % × Entfernungskilometer × Monate der Nutzung

Dieser Betrag ist jedoch nicht einfach ein zusätzlicher Privatanteil. Für diese Fahrten bleibt die Entfernungspauschale als Betriebsausgabe abziehbar. Für 2025 beträgt sie 0,30 Euro je Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer.

Bei begünstigten Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen wird für die 0,03%-Berechnung der entsprechend halbierte oder geviertelte Bruttolistenpreis verwendet.

Welche Besonderheiten gelten 2025 für Elektrofahrzeuge?

Für reine Elektrofahrzeuge ohne CO2-Emissionen kann bei der 1%-Methode nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt werden. Wirtschaftlich entspricht dies einem Ansatz von 0,25 % des vollen Bruttolistenpreises pro Monat.

Für im Jahr 2025 angeschaffte oder geleaste Elektrofahrzeuge gelten folgende Preisgrenzen:

  • Anschaffung oder Leasing vom 1.1.2025 bis 30.6.2025: Bruttolistenpreis höchstens 70.000 Euro.
  • Anschaffung oder Leasing nach dem 30.6.2025: Bruttolistenpreis höchstens 100.000 Euro.

Beispiel: Bei einem begünstigten Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro beträgt der private Nutzungswert 125 Euro pro Monat:

50.000 Euro × 0,25 % = 125 Euro.

Überschreitet das Elektrofahrzeug die maßgebende Preisgrenze, wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich die Hälfte des Bruttolistenpreises angesetzt. Dies entspricht einem monatlichen Ansatz von 0,5 % des vollen Bruttolistenpreises.

Hinweis: Bei Fahrzeugen, die vor 2025 angeschafft oder geleast wurden, können andere Preisgrenzen gelten.

Welche Besonderheiten gelten 2025 für Plug-in-Hybride?

Bei einem 2025 angeschafften oder geleasten Plug-in-Hybrid wird grundsätzlich nur die Hälfte des Bruttolistenpreises angesetzt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • CO2-Ausstoß von höchstens 50 Gramm je Kilometer oder
  • rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern.

Bei der 1%-Methode entspricht dies einem monatlichen Ansatz von 0,5 % des vollen Bruttolistenpreises.

Für vor 2025 angeschaffte oder geleaste Plug-in-Hybride gelten die Voraussetzungen des jeweiligen Anschaffungs- oder Leasingzeitpunkts.

Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?

Die private Nutzung kann als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterliegen, soweit das Fahrzeug oder die Fahrzeugkosten zum Vorsteuerabzug berechtigt haben.

Wird die private Nutzung nach der 1%-Methode berechnet, kann dieser Wert aus Vereinfachungsgründen auch für die Umsatzsteuer verwendet werden. Da nicht alle Fahrzeugkosten mit Vorsteuer belastet sind, darf der Wert pauschal um 20 % gekürzt werden.

Beispiel: Der private Nutzungswert beträgt 3.600 Euro:

  • 3.600 Euro abzüglich 20 % = 2.880 Euro.
  • 19 % Umsatzsteuer von 2.880 Euro = 547,20 Euro.

Wichtig: Die ertragsteuerliche Halbierung oder Viertelung für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge gilt für die Umsatzsteuer nicht.