Wie muss ich eine Haushaltshilfe beschäftigen, um die Kosten absetzen zu können?
Wie Sie die Aufwendungen für Ihre Haushaltshilfe in der Steuererklärung geltend machen können, hängt davon ab, auf welcher Grundlage Ihre Haushaltshilfe bei Ihnen beschäftigt ist. Haben Sie die Hilfe in einem Mini-Job beschäftigt, können Sie 20 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 510 Euro jährlich steuermindernd geltend machen.
Haben Sie eine sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe eingestellt oder einen selbständigen Dienstleister beauftragt, können Sie hierfür 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro im Jahr geltend machen. Das gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen. Von Ausgaben für Handwerkerleistungen können Sie 20 Prozent, maximal jedoch nur 1.200 Euro geltend machen, Materialkosten wirken nicht steuermindernd.
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einer Haushaltshilfe sollten Sie Folgendes wissen: Hierzu benötigen Sie die Steueridentifikationsnummer, damit Sie bzw. Ihr Steuerberater Zugriff auf die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die in einer Datei bei der Finanzverwaltung lagern, hat und die monatliche Lohnsteuer korrekt berechnen kann. Sie müssen Ihre Haushaltshilfe bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden und den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung zahlen.
Auch von der Arbeitslosen- und Rentenversicherung tragen Sie jeweils die Hälfte der Beiträge. Für die Steuerermäßigung in Ihrer Steuererklärung werden neben dem Arbeitslohn auch die Sozialversicherungsbeiträge akzeptiert. Haushaltsnahe Arbeiten können Sie auch von einem selbständigen Dienstleister erledigen lassen und dessen Rechnung mit 20 Prozent von der Steuer absetzen.
Die Kosten für ein Au-Pair-Mädchen können Sie pauschal zur einen Hälfte als haushaltsnahe Dienstleistungen und zur anderen Hälfte unter den Kinderbetreuungskosten angeben. Hierzu zählen auch die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft und die kostenlose Verpflegung. Sie können eine Haushaltshilfe auch auf Mini-Job-Basis beschäftigen, damit diese in Ihrem Privathaushalt tätig wird.
Diese Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs müssen Sie bei der Minijob-Zentrale - der Knappschaft Bahn See - anmelden. Dazu müssen Sie das Haushaltsscheckverfahren nutzen. Von der Minijob-Zentrale werden die pauschalen Abzüge zweimal im Jahr eingezogen. Die Abzüge für die zweite Hälfte des vorhergehenden Jahres werden steuerlich noch dem Vorjahr zugerechnet, auch wenn sie erst im Januar des laufenden Jahres eingezogen wurden.
Als Arbeitgeber des Minijobbers können Sie wählen, ob der Arbeitslohn nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen mittels monatlichem Lohnsteuerabzug oder pauschal mit zwei Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) versteuert werden soll. In der Steuererklärung können Sie den Arbeitslohn Ihrer Haushaltshilfe und die zusätzlichen Beträge wie pauschale Abgaben und Lohnsteuer angeben.
Auch wenn der Wert der freien Kost und Logis nicht für die Berechnung der Pauschalabgabe und Pauschalsteuer einbezogen wird, so zählt dieser Wert dennoch zu Ihren Aufwendungen, für die Sie die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen können. Maßgebend sind die amtlichen Sachbezugswerte.
Wie muss ich eine Haushaltshilfe beschäftigen, um die Kosten absetzen zu können?
Welche Arten von Kinderbetreuungskosten können angesetzt werden?
Egal ob erwerbsbedingt oder nicht, dürfen Sie für jedes Kind bis zu 6.000 Euro Betreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt übernimmt davon 80 Prozent, also bis zu 4.800 Euro.
Ob die Betreuung in Ihrem Haushalt stattfindet oder an einem anderen Ort, ist unerheblich. Entscheidend ist lediglich, dass es sich um eine unmittelbar betreuende oder beaufsichtigende Tätigkeit handelt. Deshalb werden etwa Nachhilfestunden, Klavierunterricht oder Ballettkurse nicht als Betreuungskosten angerechnet. Absetzbar sind hingegen:
- die Unterbringung in Kindergarten, Kindertagesstätte, Hort, Kinderkrippe und auch bei der Tagesmutter
- die Beschäftigung von Kinderpflegern, Erziehern oder Babysittern im Haushalt
- die Beschäftigung von Haushaltshilfen und Au-Pairs, sofern diese das Kind betreuen
- Fahrtkosten für die Betreuungsperson. Außerdem freie Kost und Logis , sofern kein Arbeitslohn bezahlt wird.
- Die Verpflegung für das Kind zählt nicht zu den Betreuungskosten. Wenn sie nicht einzeln ausgewiesen ist, muss sie geschätzt und herausgerechnet werden.
Betreuung durch einen Angehörigen
Auch wenn ein Angehöriger Ihr Kind betreut, sind die Kosten unter Umständen absetzbar. Dieser Angehörige darf jedoch keinen Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind haben und auch nicht in Ihrem Haushalt leben, sonst wertet das Finanzamt die Beaufsichtigung als Gefälligkeit. Reisen hingegen die Großeltern an, um ihre Enkel zu betreuen, so können Sie die übernommenen Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Dazu sollten Sie allerdings eine entsprechende Vereinbarung vorlegen können.
Wichtig
Wenn Sie Betreuungskosten absetzen wollen, dann dürfen Sie das Geld grundsätzlich nicht bar auszahlen, sondern müssen es überweisen. Das Finanzamt kann als Nachweis die Rechnung und gegebenenfalls den Überweisungsbeleg verlangen. Eine Quittung des Empfängers reicht nicht.
Hinweis: Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung, ist der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistungen zu kürzen, denn der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird (BFH-Urteil vom 1.9.2021, III R 54/20).
Welche Arten von Kinderbetreuungskosten können angesetzt werden?
Wie alt darf mein Kind sein, damit ich die Kosten für die Betreuung absetzen kann?
Bis zum 14. Geburtstag Ihres Kindes können Sie Betreuungskosten geltend machen, danach nicht mehr.
Für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. Als Nachweis reicht ein Schwerbehindertenausweis.
Wie alt darf mein Kind sein, damit ich die Kosten für die Betreuung absetzen kann?
Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?
Betreuungskosten lassen sich über Rechnungen und die dazugehörigen Überweisungsbelege nachweisen. Eine Quittung des Empfängers reicht nicht! Auch Kleinbeträge, etwa an den Babysitter, dürfen Sie nicht bar auszahlen, wenn Sie die Kosten später absetzen wollen.
Die Belege müssen Sie zwar nicht der Steuererklärung beifügen, allerdings müssen Sie diese auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen.
Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?
Wie viel Kinderbetreuungskosten kann ich absetzen?
Pro Kind und Jahr können Sie bis zu 6.000 Euro Betreuungskosten geltend machen. Davon zieht das Finanzamt 80 Prozent, also maximal 4.800 Euro, bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ab. Ob das Kind konstant während des gesamten Jahres betreut wurde oder nur für einige Tage, spielt keine Rolle.
Sind Sie als Ehepaar zusammenveranlagt, ist es unerheblich, wer von Ihnen die Betreuung bezahlt hat. Bei Einzelveranlagung kann derjenige Partner die Kosten absetzen, der sie getragen hat. Sofern das auf beide zutrifft, darf jeder seinen Anteil bis zu 2.400 Euro absetzen. Sie können aber auch eine andere Aufteilung vereinbaren.
Dies kann auch Sinn ergeben, wie das folgende Beispiel zeigt:
Für die Betreuung des Kindes fallen pro Jahr 5.500 Euro an. Die Mutter trägt Kosten in Höhe von 4.000 Euro, Vater zahlt pro Jahr 1.500 Euro.
Greifen beide Partner nicht in die Aufteilung ein, ergibt sich folgendes Bild:
Mutter: 80 % von 4.000 Euro = 3.200 Euro
Vater: 80 % von 1.500 Euro = 1.200 Euro
Insgesamt: 4.400 Euro (80 % von 5.500 Euro)
Da jeder Elternteil höchstens 2.400 Euro absetzen kann, ergibt sich eine Gesamtsumme von 3.600 Euro, die beide Elternteile gemeinsam absetzen können.
Wenn sich Vater und Mutter beispielsweise darauf einigen, dass die Mutter einen Höchstbetrag von 3.200 Euro und der Vater von 1.200 Euro ansetzen darf, können sie 400 Euro mehr Kinderbetreuungskosten geltend machen
Komplizierter wird es, wenn Sie nicht verheiratet sind. Leben Sie nicht zusammen, dann darf derjenige die Betreuungskosten absetzen, bei dem das Kind lebt. Alleinerziehende dürfen wie Verheiratete bis zu 6.000 Euro geltend machen. Leben Sie hingegen ohne Trauschein mit Ihrem Partner zusammen, können Sie die Betreuungskosten aufteilen. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn einer von Ihnen nur wenig verdient und deshalb nicht vom Steuervorteil profitiert.
Vorsicht
Bei unverheirateten Eltern erkennt das Finanzamt nur die Kinderbetreuungskosten desjenigen an, der den Vertrag mit der Betreuungseinrichtung geschlossen hat und von dessen Konto das Entgelt entrichtet worden ist. Wenn beide Elternteile Betreuungskosten geltend machen wollen, sollten sie beide den Vertrag unterschreiben.
Wichtiger Hinweis:
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei getrennt lebenden Eltern die Haushaltszugehörigkeit des Kindes maßgeblich ist. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG verstößt dies nicht gegen das Grundgesetz, wenn die Betreuungsaufwendungen des Elternteils, der das Kind nicht in seinem Haushalt aufgenommen hat, durch den BEA-Freibetrag (Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) abgedeckt sind (BFH-Urteil vom 11.5.2023, III R 9/22).
Paritätisches Wechselmodell:
In Fällen, in denen das paritätische Wechselmodell praktiziert wird (Kind lebt abwechselnd bei beiden Eltern), dürfen die Kinderbetreuungskosten nur von demjenigen abgezogen werden, der sie tatsächlich bezahlt hat. Entscheidend ist, wer die Betreuungsaufwendungen auf das Konto der Betreuungseinrichtung überwiesen hat (Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 23.11.2021, 3 K 799/18). Eine Revision gegen dieses Urteil wurde vom Bundesfinanzhof zurückgewiesen (BFH-Urteil vom 10.7.2024, III R 1/22).
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen:
Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung, muss der Sonderausgabenabzug um diese Beträge gekürzt werden, da der Steuerpflichtige nur für tatsächlich getragene Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (BFH-Urteil vom 1.9.2021, III R 54/20).
Wie viel Kinderbetreuungskosten kann ich absetzen?
Wann kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen?
Kinderbetreuungskosten können Sie nur geltend machen, wenn ein sogenanntes Kindschaftsverhältnis besteht. Das ist bei leiblichen Kindern der Fall, außerdem bei Adoptiv- und Pflegekindern. Für Stief- und Enkelkinder können Sie keine Betreuungskosten geltend machen.
Darüber hinaus muss das betreffende Kind zu Ihrem Haushalt gehören. Das ist auch der Fall, wenn es beispielsweise in einem Internat untergebracht ist und regelmäßig nach Hause kommt. Hierbei ist es wichtig, dass eine Familienwohnung vorhanden ist, die vom Kind genutzt wird und Sie die Verantwortung für das Wohl des Kindes tragen.
Generell können Sie nur Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren geltend machen. Nur bei behinderten Kindern ist diese Altersgrenze aufgehoben.
Tipp
Hinweis: Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung, ist der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistungen zu kürzen, denn der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird (BFH-Urteil vom 1.9.2021, III R 54/20).
Wann kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen?
Welche Aufwendungen sind begünstigt?
Zu den begünstigten Aufwendungen gehört der Bruttoarbeitslohn bzw. das Arbeitsentgelt (bei "Minijobs") und die vom Arbeitgeber getragenen Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer, die Unfallversicherungsbeiträge, die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (U 1 und U 2).
Welche Aufwendungen sind begünstigt?
Was ist der Unterschied zwischen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen?
Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis liegt dann vor, wenn Sie oder die Wohnungseigentümergemeinschaft jemanden eingestellt haben, der haushaltsnahe Tätigkeiten für die Wohnungseigentümergemeinschaft verrichtet. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist Arbeitgeber dieser Person.
Eine haushaltsnahe Dienstleistung liegt dann vor, wenn haushaltsnahe Tätigkeiten durch ein Unternehmen ausführt werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist Auftraggeber der Leistung.
Was ist der Unterschied zwischen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen?
Bei wem trage ich die Kinderbetreuungskosten ein?
Der Höchstbetrag von 4.800 Euro gilt pro Kind und nicht pro Elternteil. Sind Sie als Ehepaar zusammenveranlagt, ist es unerheblich, wer von Ihnen die Betreuungskosten bezahlt hat. Bei Einzelveranlagung kann derjenige Elternteil die Kosten absetzen, der sie getragen hat. Falls beide Elternteile die Kosten tragen, kann jeder seinen Anteil bis zu 2.400 Euro geltend machen. Alternativ können Sie auch eine andere Aufteilung vereinbaren.
Beispiel: Aufteilung der Betreuungskosten
Für die Betreuung eines Kindes fallen 5.500 Euro jährlich an:
- Mutter zahlt: 4.000 Euro
- Vater zahlt: 1.500 Euro
Ohne besondere Vereinbarung ergibt sich (80 % abziehbar):
- Mutter: 3.200 Euro (80 % von 4.000 €)
- Vater: 1.200 Euro (80 % von 1.500 €)
- Gesamtabzug: 4.400 Euro
Da jeder Elternteil maximal 2.400 Euro absetzen darf, wären ohne Abstimmung nur 3.600 Euro abziehbar.
Tipp: Vereinbaren die Eltern eine Aufteilung mit 3.200 Euro (Mutter) und 1.200 Euro (Vater), können 4.400 Euro steuerlich berücksichtigt werden – also 800 Euro mehr.
Unverheiratete Eltern:
Sind die Eltern unverheiratet und leben getrennt, kann der Elternteil die Kosten absetzen, bei dem das Kind lebt. Alleinerziehende können bis zu 6.000 Euro absetzen. Leben unverheiratete Eltern jedoch zusammen, können sie die Betreuungskosten aufteilen – besonders sinnvoll, wenn einer der Partner ein geringes Einkommen hat und steuerlich weniger profitiert.
Wichtiger Hinweis:
Das Finanzamt erkennt bei unverheirateten Eltern nur die Kosten desjenigen an, der den Vertrag mit der Betreuungseinrichtung geschlossen und das Entgelt entrichtet hat. Wollen beide Elternteile die Betreuungskosten absetzen, müssen auch beide den Vertrag unterschreiben und zahlen.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass bei getrennt lebenden Eltern die Haushaltszugehörigkeit des Kindes entscheidend ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Wenn die Betreuungsaufwendungen des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, durch den BEA-Freibetrag abgedeckt werden, verstößt dies nicht gegen das Grundgesetz (BFH-Urteil vom 11.5.2023, III R 9/22).
Paritätisches Wechselmodell:
Bei Eltern, die das paritätische Wechselmodell praktizieren (Kind lebt zeitweise bei Mutter und Vater), dürfen die Kinderbetreuungskosten nur von dem Elternteil abgezogen werden, der die Zahlungen tatsächlich geleistet hat (Thüringer FG, Urteil vom 23.11.2021, 3 K 799/18; BFH-Urteil vom 10.7.2024, III R 1/22).
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen:
Wenn der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung erbringt, muss der Sonderausgabenabzug um diese Beträge gekürzt werden, da nur Aufwendungen abgezogen werden können, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich wirtschaftlich belastet wird (BFH-Urteil vom 1.9.2021, III R 54/20).
Bei wem trage ich die Kinderbetreuungskosten ein?
Was sind steuerfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 33 EStG?
Arbeitgeber können zusätzlich zum Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge zur Kinderbetreuung leisten. Das können Sachleistungen sein, etwa die Unterbringung im betriebseigenen Kindergarten, oder Geldleistungen, etwa Zuschüsse zu Kita oder Tagesmutter. Bedingung ist, dass das Kind noch nicht im schulpflichtigen Alter ist. Zudem darf die Betreuung nicht im eigenen Haushalt erfolgen.
Wenn Sie die Kinderbetreuungskosten selbst zahlen, können Sie 80 Prozent der Kosten, maximal 4.800 Euro pro Kind, als Sonderausgaben von der Steuern abziehen. Beim Arbeitgeberzuschuss gibt es hierfür bislang keine Deckelung. So kann der Arbeitgeber auch teure Betreuungseinrichtungen vollständig steuerfrei erstatten.
Was sind steuerfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 33 EStG?
Welche Nachweise für Steuerermäßigung nach § 35a EStG sind erforderlich?
Um die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und Pflegeaufwendungen) geltend zu machen, müssen bestimmte Bedingungen und Nachweise erfüllt werden.
1. Rechnungen und Zahlungsnachweise
Der Dienstleister muss eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, in der Arbeits- und Materialkosten getrennt aufgeführt werden. Nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer sind begünstigt. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen, Barzahlungen werden nicht anerkannt.
2. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegeaufwendungen
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören neben klassischen Aufgaben wie Reinigungs- oder Gartenarbeiten auch die häusliche Pflege von pflegebedürftigen Personen. Seit 2009 ist kein Nachweis über den Pflegegrad erforderlich.
3. Fehlende Betriebskostenabrechnung
Wenn Ihnen die Betriebskostenabrechnung für das aktuelle Steuerjahr noch nicht vorliegt, können Sie die Abrechnung des Vorjahres geltend machen. Es zählt das Jahr des Zugangs der Abrechnung.
4. Gerichtsurteile zu Pflegekosten
BFH-Urteil vom 3. April 2019 (stationäre Pflege nicht abziehbar, Az.: VI R 19/17
Der Bundesfinanzhof entschied 2019, dass nur Kosten für die eigene Pflege oder Unterbringung in einem Heim abziehbar sind. Übernehmen Kinder die Kosten für die stationäre Pflege ihrer Eltern, ist dies steuerlich nicht absetzbar.
Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 11. Dezember 2019 (ambulante Pflege abziehbar, Az.: 3 K 3210/19)
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass Kosten für die ambulante Pflege von Angehörigen abziehbar sind, wenn die Pflege im Haushalt des Steuerpflichtigen stattfindet.
BFH-Urteil vom 12. April 2022 (ambulante Pflege abziehbar, stationäre Pflege weiterhin nicht abziehbar, Az.: VI R 2/20)
Der BFH entschied 2022, dass auch ambulante Pflege im Haushalt der Eltern abziehbar ist, sofern das Kind vertraglich verpflichtet ist. Kosten für stationäre Pflege bleiben jedoch steuerlich nicht absetzbar.
Welche Nachweise für Steuerermäßigung nach § 35a EStG sind erforderlich?
Welche Voraussetzungen gelten für Steuerermäßigungen im Haushalt?
Voraussetzungen für Steuerermäßigungen im Haushalt
Für die steuerliche Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Die Leistung muss im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht worden sein
Steuerlich begünstigt sind nur Tätigkeiten, die innerhalb der Wohnung oder des Grundstücks ausgeführt werden. Nicht begünstigt sind zum Beispiel:
- Pflegeleistungen in einer Tagespflegeeinrichtung
- Reparaturen von Haushaltsgeräten in der Werkstatt des Dienstleisters
- Müllabfuhr – die eigentliche Entsorgung erfolgt außerhalb des Haushalts
Hinweis: Das Leeren der Mülltonne gilt als Nebenleistung. Die Hauptleistung ist die Entsorgung. (FG Köln, 26.01.2011, 4 K 1483/10; FG Münster, 24.02.2022, 6 K 1946/21 E)
2. Der Haushalt muss sich in der EU oder im EWR befinden
Nur haushaltsnahe Leistungen innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind steuerlich begünstigt.
3. Nur einmaliger Höchstbetrag pro Steuerpflichtigem
Bei mehreren Haushalten (z. B. Hauptwohnung und Zweitwohnsitz) kann der Höchstbetrag für Steuerermäßigungen nur einmal in Anspruch genommen werden.
4. Keine Doppeltberücksichtigung
Aufwendungen sind nicht absetzbar, wenn sie bereits als:
- Betriebsausgaben
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
steuerlich berücksichtigt wurden.
Besonderheit bei Wohnungseigentümern
Eigentümer einer selbstgenutzten Eigentumswohnung können die Steuerermäßigung auch dann nutzen, wenn:
- die Gemeinschaft oder der Verwalter als Auftraggeber auftritt
- die Maßnahme über das Gemeinschaftseigentum abgewickelt wird
Der steuerliche Vorteil wird anteilig nach Miteigentumsanteil gewährt.
Aktuelle Rechtsprechung: Erhaltungsrücklage
Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage gelten nicht im Jahr der Zahlung als Werbungskosten. Erst wenn der Verwalter die Mittel tatsächlich verwendet, sind sie abziehbar. (BFH-Urteil vom 14. Januar 2025, IX R 19/24)
Müllabfuhrgebühren: Aktuelle Situation
Die Kosten für die Müllabfuhr können derzeit nicht als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Begründung:
- Die Hauptleistung – die Entsorgung – erfolgt außerhalb des Haushalts
- Das Abholen gilt nur als untergeordnete Nebenleistung
Diese Sichtweise wurde vom Finanzgericht Münster bestätigt. Eine Revision wurde aus verfahrensrechtlichen (nicht inhaltlichen) Gründen abgelehnt.
Welche Voraussetzungen gelten für Steuerermäßigungen im Haushalt?
Wann liegt ein Mini-Job im Privathaushalt vor?
Eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) im Privathaushalt liegt vor, wenn der monatliche Arbeitslohn 556 Euro nicht überschreitet, unabhängig von der Arbeitszeit.
Die Aufwendungen für eine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe können Sie mit 20 Prozent, maximal 510 Euro pro Jahr, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Seit 2009 wird dieser Höchstbetrag auch dann vollständig gewährt, wenn die Beschäftigung nicht das gesamte Jahr besteht.
Der Arbeitgeber (also der Privathaushalt) zahlt für die Haushaltshilfe Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale: 5 Prozent für die Renten- und Krankenversicherung sowie 2 Prozent für die Steuer. Die Steuervergünstigung gibt es jedoch nur, wenn der Arbeitgeber das Haushaltsscheckverfahren nutzt.
Beispiel: Zahlen Sie Ihrer Haushaltshilfe monatlich 100 Euro, ergibt das 1.200 Euro im Jahr. Davon zieht das Finanzamt 20 Prozent ab, also 240 Euro, die direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden.
Wann liegt ein Mini-Job im Privathaushalt vor?