Feldhilfen
In bestimmten Fällen können Sie eine Betriebsausgabenpauschale geltend machen. Wenn Sie diese Pauschale nutzen, dürfen Sie keine weiteren Betriebsausgaben ansetzen. Ergänzende Angaben zu Rücklagen oder stillen Reserven sind dann ebenfalls nicht erforderlich.
Anstelle der nachgewiesenen Betriebsausgaben können Sie in folgenden Fällen eine Betriebsausgabenpauschale ansetzen:
SteuerGo: Liegen Ihre Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit unter 3.000 Euro (Übungsleiterpauschale) bzw. 840 Euro (Ehrenamtspauschale), können Sie in der Regel auf einen Eintrag verzichten. Nur bei höheren Einnahmen tragen Sie die Einnahmen als Betriebseinnahmen und den entsprechenden Freibetrag als Betriebsausgabenpauschale ein.
Hier wird die Summe der Aufwendungen für Wareneinkäufe ausgewiesen. Dazu gehören unter anderem:
Alle Angaben sind hier netto einzutragen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind unter "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben > Gezahlte Vorsteuerbeträge" anzugeben.
Geben Sie hier Aufwendungen für Dienstleistungen an, die in unmittelbarem Fertigungszusammenhang anfallen und von Fremdunternehmen erbracht wurden, beispielsweise
Tragen Sie hier bitte die Personalkosten für Gehälter, Löhne, Sozialversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter ein.
Hierzu rechnen sämtliche Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen einschließlich der gezahlten Lohnsteuer und anderer Personalkosten, z. B. Beiträge an die Berufsgenossenschaft.
Die Summe der allgemeinen Betriebsausgaben wird zur Ermittlung der Summe der Betriebsausgaben der Übersichtsseite "Betriebsausgaben" übertragen.