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SteuerGo FAQs

 


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Wann müssen alle Personen angegeben werden?

Das Finanzamt unterstellt, dass alle Unterhaltsleistungen gleichmäßig auf alle im Haushalt lebenden Personen verteilt werden.

Die von Ihnen gezahlten Unterhaltsleistungen werden daher zu gleichen Teilen auf alle im Haushalt lebenden unterstützten Personen aufgeteilt, auch wenn diese nicht unterhaltsberechtigt sind.

Beispiel

Ihr Vater lebt zusammen mit Ihrer Schwester in einem Haushalt. Sie zahlen Ihrem Vater 6.000 Euro und Ihrer Schwester nichts.

Ihre Aufwendungen werden auf beide Personen gleichmäßig verteilt, d.h. da Ihre Schwester nicht unterhaltsberechtigt ist, können Sie nur die auf Ihren Vater entfallenden 3.000 Euro steuerlich geltend machen.

Wann müssen alle Personen angegeben werden?

Feldhilfen

Name, Vorname

Geben Sie den Namen und den Vornamen der von Ihnen unterstützten Person an.

Unterstützungsleistungen sind im Jahre 2025 höchstens bis zu 12.096 Euro steuerlich abzugsfähig.

Begünstigt sind:

  • Eltern und Großeltern
  • Kinder und Enkelkinder
  • Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner
  • Mutter eines nichtehelichen Kindes

Die unterstützte Person muss bedürftig sein, d. h. keine oder nur geringe eigene Einkünfte oder Bezüge haben und kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen.