Geben Sie den Gesamtbetrag ein, den Sie im Jahr 2025 als Einkommensersatzleistung erhalten haben – z. B. Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I.
In vielen Fällen wird der Betrag automatisch vom Leistungsträger ans Finanzamt gemeldet. Tragen Sie ihn hier trotzdem ein, damit alles vollständig ist.
Beispiel: Sie haben ab März 2025 monatlich jeweils 450 Euro Elterngeld bekommen. Tragen Sie 4.500 Euro ein.
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