Feldhilfe:
Abschreibungen für Einrichtung und Zubehör
Sie müssen die Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind (z. B. Einbauküche), nach § 7 Abs. 1 EStG anhand der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermitteln.
Kleinere Wirtschaftsgüter, die nicht mehr als 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) gekostet haben, können Sie im Jahr der Anschaffung vollständig absetzen.
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