Feldhilfe:
Waren Sie Arbeitnehmer, Beamter, Betriebsrentner oder Pensionär? (Anlage N, N-AUS)
Wählen Sie "ja", wenn Sie Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit hatten – auch wenn diese ganz oder teilweise steuerfrei waren.
Für die Bearbeitung sollten Ihnen folgende Unterlagen vorliegen:
Lohnsteuerbescheinigung aus einer aktiven Beschäftigung als Arbeitnehmer oder
Lohnsteuerbescheinigung aus Versorgungsbezügen (Betriebsrente oder Beamtenpension).
Außerdem sind hier Angaben erforderlich, wenn Sie:
Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit (DBA-, ATE- oder ZÜ-Fälle) erhalten haben (zusätzliche Angaben in der Anlage N-AUS erforderlich),
Arbeitslohn ohne Steuerabzug erhalten haben,
nur die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen möchten oder
steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten haben (z.B. aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit, einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder als Bezüge aus öffentlichen Kassen).
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