Feldhilfe:
Haben Sie für die energetische Maßnahme steuerfreie Zuschüsse erhalten?
Wählen Sie "ja", wenn Sie für dieselbe energetische Maßnahme einen steuerfreien öffentlichen Zuschuss erhalten haben, zum Beispiel von der KfW, dem BAFA, einer Landesförderbank oder Ihrer Gemeinde.
Dann ist die Steuerermäßigung nach § 35c EStG für diese Maßnahme ausgeschlossen.
Ausnahme: Haben Sie nur einen Zuschuss für die Energieberatung erhalten, wählen Sie "nein". Die Kosten der Energieberatung können dann jedoch nicht zusätzlich nach § 35c EStG berücksichtigt werden.
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