Feldhilfe:
Liegt Ihnen ein Feststellungsbescheid mit einem Anteil an der Steuerermäßigung nach § 35c EStG vor?
Wählen Sie "ja", wenn Sie vom Finanzamt einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung erhalten haben und darin ein Anteil an der Steuerermäßigung nach § 35c EStG ausgewiesen ist.
Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentümer eines Gebäudes sind und die steuerlichen Angaben zunächst in einem gesonderten Verfahren festgestellt wurden.
Beispiel: Im Feststellungsbescheid ist für Sie ein Anteil von 1.200 Euro Steuerermäßigung nach § 35c EStG ausgewiesen. Wählen Sie „Ja“ und übernehmen Sie den Betrag aus dem Bescheid.
Haben Sie keinen solchen Feststellungsbescheid erhalten, wählen Sie „Nein“. Die normale gemeinsame Veranlagung von Ehegatten ist keine gesonderte und einheitliche Feststellung.