Feldhilfe: Zeile 14 Gewinne und Verluste vor Teilfreistellung Geben Sie hier Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Investmentanteilen an. Als Verkauf von Investmentanteilen gelten auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage. Sämtliche Gewinne und Verluste, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen habe, sind getrennt nach Fondsart für 2025 anzugeben.