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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Gehörte <%0100301%> beim Wegzug eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft?

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie beim Wegzug aus Deutschland Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft hatten (z. B. an einer GmbH) und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 Prozent beteiligt waren.

In diesem Fall behandelt das Finanzamt Ihre Beteiligung so, als hätten Sie sie beim Wegzug verkauft, auch wenn Sie sie tatsächlich behalten haben. Dadurch kann ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen (Wegzugsbesteuerung).

Hinweis: Gemeint sind größere Beteiligungen.  Es geht hier nicht um gewöhnliche Aktien oder "normal" börsengehandelte Wertpapiere in Ihrem Depot.

Wichtig: Wenn Sie hier "ja" auswählen, müssen Sie den fiktiven Gewinn in der Anlage G angeben.

Beispiel: Frau M. zieht im Jahr 2025 ins Ausland. Sie hält seit mehreren Jahren 10 Prozent der Anteile an einer GmbH. Da sie innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 Prozent beteiligt war, muss sie hier „ja“ auswählen. Steuerlich gilt ihre Beteiligung beim Wegzug als verkauft, der fiktive Gewinn ist in der Anlage G anzugeben.