Feldhilfe:
   		  
			Hinzurechnung und Abrechnung bei Wechsel der Gewinnermittlungsart		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Bei Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung ist eine Schlussbilanz nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu erstellen. Ein entsprechender Übergangsgewinn bzw. -verlust ist ebenfalls hier einzutragen.
Beim Übergang von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bzw. nach Durchschnittssätzen zur Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG sind die durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen im ersten Jahr nach dem Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG vorzunehmen.
Hinweis: Wenn kein Übergangsgewinn oder -verlust entstanden ist, tragen Sie bitte in der Spalte "Bezeichnung" den Eintrag "Kein Übergangsgewinn" und in der Spalte "Wert" den Betrag "0,00" ein.