Feldhilfe:
Hinzurechnung und Abrechnung bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
Bei Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung ist eine Schlussbilanz nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu erstellen. Ein entsprechender Übergangsgewinn bzw. -verlust ist ebenfalls hier einzutragen.
Beim Übergang von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bzw. nach Durchschnittssätzen zur Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG sind die durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen im ersten Jahr nach dem Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG vorzunehmen.
Hinweis: Wenn kein Übergangsgewinn oder -verlust entstanden ist, tragen Sie bitte in der Spalte "Bezeichnung" den Eintrag "Kein Übergangsgewinn" und in der Spalte "Wert" den Betrag "0,00" ein.
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