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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Sind Sie Berufskraftfahrer und wollen Pauschbeträge für Übernachtungen im Kfz geltend machen?

Wenn Sie als Berufskraftfahrer bei mehrtägigen Fahrten im Fahrzeug übernachten, können Sie pauschal 9 Euro pro Kalendertag ansetzen – statt der tatsächlichen Übernachtungskosten.

Diese Pauschale gilt seit dem 1. Januar 2024.

Voraussetzungen
  • Sie schlafen tatsächlich im Lkw oder Dienstfahrzeug.
  • Für den Tag muss auch eine Verpflegungspauschale möglich sein.
Kein Anspruch bei Tagestouren

Bei eintägigen Fahrten ohne Übernachtung gilt die Pauschale nicht – auch wenn Sie über 8 Stunden unterwegs sind.

Einheitliche Regelung fürs ganze Jahr

Sie müssen sich für das ganze Jahr entscheiden: Entweder Pauschale oder tatsächliche Hotelkosten. Ein Wechsel innerhalb des Jahres ist nicht erlaubt.

Unklare Rechtslage bei An- und Abreisetagen

Unklar ist derzeit, ob die Pauschale auch an An- und Abreisetagen gilt, wenn Sie nicht im Fahrzeug übernachten.

  • Ein Finanzgericht hat dies abgelehnt.
  • Der Fall wird aktuell vom Bundesfinanzhof geprüft (Az. VI R 6/25).

Tipp: Bei Unsicherheiten wenden Sie sich am besten an eine steuerliche Beratung.