Feldhilfe:
Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung lt. Nr. 27 der Lohnsteuerbescheinigung
Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung:
Die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 27.
Alle Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung können Sie im Bereich "Arbeitnehmer > Einnahmen" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.
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