Feldhilfe:
Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung
Wenn Sie vom Arbeitgeber kostenloses Essen bekommen haben (z. B. im Hotel oder auf Dienstreisen), muss die Verpflegungspauschale gekürzt werden – auch dann, wenn Sie das Essen nicht gegessen haben.
Frühstück: 5,60 Euro (20 % von 28 Euro)
Mittag- oder Abendessen: je 11,20 Euro (40 %)
Auch bei Mahlzeiten im Flugzeug, Hotel, Bahn usw.
Snacks (z. B. Müsliriegel, Knabbereien) gelten nicht als Mahlzeit.
Wenn Sie einen Teil des Essens selbst bezahlt haben, darf der Kürzungsbetrag entsprechend verringert werden.
Tipp: Bewahren Sie Belege über eigene Zuzahlungen auf (z. B. Hotelrechnung mit Frühstückszuschlag).
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