Geben Sie an, wie groß die Wohnfläche der vermieteten Wohnungen ist.
Auf der Grundlage Ihrer Angabe ermittelt das Finanzamt, wie hoch die Miete pro Quadratmeter ist und ob eine verbilligte Vermietung vorliegt.
Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind zusätzlich vermietete Räumlichkeiten, wie z. B. Keller, Dachböden, Schuppen und Garagen, nicht zu berücksichtigen.
Raumteile mit einer lichten Höhe zwischen ein und zwei Metern sowie die Fläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten sind zur Hälfte anzusetzen.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware