Feldhilfe:
   		  
			Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Geben Sie bitte stets das Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid an (früher: Einheitswert-Aktenzeichen).
Das Aktenzeichen finden Sie z. B. auf Ihrem Grundsteuermessbescheid oder Grundsteuerbescheid. In den meisten Grundsteuerbescheiden ist es unter "Aktenzeichen der Bewertungsstelle" vermerkt.
Falls Sie kein Aktenzeichen für Ihre Immobilie haben, können Sie das zuständige Finanzamt kontaktieren, um diese Information zu erfragen. Sollte das Aktenzeichen (noch) nicht existieren, können Sie das Feld leer lassen oder "000EAZ000NEU" eintragen. Bitte achten Sie darauf, dass alle anderen erforderlichen Informationen korrekt und vollständig angegeben sind.