In das Feld für die Einkunftsquelle der ausländischen Einkünfte sollten Sie die genaue Beschreibung der Einkommensquelle oder der Art der Einkünfte angeben.
Hier sind einige Beispiele für Einkunftsquellen bei ausländischen Einkünften:
Mieteinnahmen: Adresse der vermieteten Immobilie.
Selbstständige Tätigkeit: Beschreibung Ihrer Geschäftstätigkeit im Ausland.
Renteneinkünfte: Name der ausländischen Rentenquelle.
Lizenzgebühren: Vertragspartner und Lizenzgegenstand.
Sonstige Einkünfte: Klare Beschreibung der Einkommensquelle.
Die folgenden Einkünften geben Sie hier nicht an:
Kapitaleinkünfte aus dem Ausland müssen ausschließlich im Bereich Kapitaleinkünfte (Einkünfte aus Kapitalvermögen, Anlage KAP) angegeben werden.
Ausländische Lohneinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind ausschließlich im Bereich "Arbeitnehmer" (Anlage N und Anlage N-AUS) zu erfassen.
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