Feldhilfe:
Haben Sie andere Wirtschaftsgüter (z.B. Gold, Antiquitäten, Gemälde etc.) verkauft?
Wählen Sie "ja", wenn Sie andere Wirtschaftsgüter verkauft haben und zwischen dem Kauf und dem Verkauf nicht mehr als ein Jahr vergangen ist.
Zu den anderen Wirtschaftsgütern zählen unter anderem:
- Gold- und Silberbarren
- Gold- und Silbermünzen
- Antiquitäten
- Gemälde und andere Kunstgegenstände
- Oldtimer
Wann sind solche Verkäufe steuerpflichtig?
Der Verkauf von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen ist nur dann steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf höchstens ein Jahr beträgt.
Ist diese einjährige Frist abgelaufen, sind Gewinne steuerfrei. Solche Verkäufe müssen dann nicht in der Steuererklärung angegeben werden – unabhängig davon, wie hoch der Gewinn ist.
Ausnahme: Gegenstände des täglichen Gebrauchs
Gegenstände des täglichen Gebrauchs (z. B. Möbel, Kleidung oder Haushaltsgegenstände) sind auch innerhalb der Jahresfrist nicht steuerpflichtig.
Verluste aus dem Verkauf solcher Gegenstände können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Hintergrund ist, dass hier in der Regel keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.