Feldhilfe: Gezahlte Betreuungskosten Die einzelnen Kinderbetreuungskosten erfassen Sie auf der nächsten Seite "Gezahlte Betreuungskosten". Hierzu zählen z. B. Kosten für: Kindergarten-, Kita- oder Krippengebühren Hort oder Ganztagsbetreuung Tagesmutter, Babysitter oder Au-pair Ferien- oder Nachmittagsbetreuung Nicht abziehbar sind z. B. Essensgeld, Nachhilfeunterricht sowie Musik-, Sport- oder Freizeitkurse. Berücksichtigt werden nur tatsächlich gezahlte und nicht erstattete Betreuungskosten.