Feldhilfe:
Konnte der andere Elternteil aus finanziellen Gründen keinen Unterhalt zahlen?
Wählen Sie "ja", wenn der andere Elternteil wegen fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt leisten musste.
Wurde außerdem kein Unterhaltsvorschuss gezahlt, können Sie den Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag ohne Zustimmung des anderen Elternteils beantragen.
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