Sofern Sie bisher gegenüber dem Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages auf den zusätzlichen Sonderausgabenabzug verzichtet haben, können Sie für das Jahr 2025 den Verzicht rückgängig machen. Wählen Sie in diesem Fall "ja" aus.
Hinweis: Der Verzicht auf den Sonderausgabenabzug ergibt nur Sinn, wenn Sie für die hier genannten Verträge bewusst keinen Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen wollen. Der Vorteil des Verzichts auf jegliche staatliche Förderung besteht darin, dass die spätere Rente aus diesem Vertrag nicht in voller Höhe, sondern nur teilweise (mit dem Ertragsanteil) versteuert werden muss. Wenn Sie sich für den Verzicht entscheiden, sollten Sie die steuerlichen Auswirkungen und die individuelle Situation sorgfältig prüfen.
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