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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: 24. a) Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung

Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 24 b) Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung"

Machen Sie hier Angaben, müssen Sie auch einen Eintrag in Zeile 24 c) Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung vornehmen. Gegebenenfalls ist in Zeile 24 c) der Wert "0,00" einzutragen.

SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen → Altersvorsorge". Sie müssen keine weiteren Angaben machen.