Hat Ihr Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung einen Versorgungszuschlag ausgewiesen, geben Sie diesen hier bitte an.
Versorgungszuschläge, die von beurlaubten Beamten an ihren Dienstherren gezahlt werden, sind in der Regel als Werbungskosten abzugsfähig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber (in diesem Fall der Dienstherr) oder der Beamte selbst den Versorgungszuschlag bezahlt hat. Solche Zuschläge werden in der Regel im Zusammenhang mit der Beurlaubung von Beamten gezahlt und dienen dazu, bestimmte Versorgungsansprüche aufrechtzuerhalten.
Die eingetragenen Zuschüsse werden automatisch bei den Werbungskosten im Bereich "Sonstige Werbungskosten" berücksichtigt.
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