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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Sind auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung nach Zeile 34 weitere Beträge vorhanden?

Wählen Sie "ja" aus, wenn Ihr Arbeitgeber zusätzliche Beträge auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen hat.

Dies betrifft Fälle, in denen der Arbeitgeber steuerpflichtige Zuschüsse oder Werbungskosten bereits beim Lohnabzug berücksichtigt hat. Die ausgewiesenen Beträge werden dann entsprechend in Ihre Steuererklärung übernommen.

Mögliche Angaben
  • Gewerkschafts- und Kammerbeiträge
  • Winterbeschäftigungsumlage
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit
  • Anteil an Berufsbekleidung
  • Steuerpflichtige Arbeitgeberzuschüsse zu Kapitallebensversicherungen
  • Steuerpflichtige Arbeitgeberzuschüsse zur Zukunftssicherung
  • Arbeitnehmeranteil zur Zukunftssicherung
  • Versorgungszuschlag