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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Die Zweitwohnung bestand ununterbrochen bis

Falls Sie Ihre Zweitwohnung im Veranlagungsjahr 2025 aufgegeben haben, geben Sie hier das Datum der Wohnungsaufgabe an.

Sollten Sie die Wohnung erst nach dem 31.12.2025 aufgegeben haben, dann tragen Sie in dieses Feld den 31.12.2025 ein.

Wichtig: Sie können anlässlich der Beendigung der doppelten Haushaltsführung die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen.