Tragen Sie hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer der gepflegten Person ein. Diese finden Sie üblicherweise auf dem letzten Einkommensteuerbescheid oder auf Schreiben des Finanzamtes. Alternativ kann die Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert werden und wird per Post zugeschickt.
Ohne die Angabe der Identifikationsnummer wird der Pflege-Pauschbetrag nicht mehr gewährt, wenn die gepflegte Person in Deutschland gemeldet ist.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware