Feldhilfe:
   		  		    (2024)		  
			Erhaltungsaufwand		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie die Höhe der Erhaltungsaufwendungen  an.
Zu den abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen u.a.:
- Austausch der Fenster
- Austausch der Türen
- Erneuerung der Heizung
- Elektroinstallation
- Handwerkerrechnung
- Dach-Sanierung
- Neuer Hausanstrich
- Neuer Fußbodenbelag
- Neue Wandfliesen
- Neue Betonfliesen
- Badrenovierung
- Sonstige Schönheitsreparaturen